Über uns – Ihr Umzugspartner mit einem Lächeln

Willkommen bei zuerich transporte Ihrer zuverlässigen Umzugsfirma aus der Schweiz. Seit unserer Gründung steht bei uns eines im Mittelpunkt: ein stressfreier, effizienter und professioneller Umzug – mit einem Lächeln.

AGB für Reinigung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reinigungsdienste zuerich transporte

 

§1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen  (nachfolgend „Anbieter“) und dem zuerich transporte Kunden im Bereich Reinigungsdienste. Die Nutzung der angebotenen Dienstleistungen setzt die Anerkennung dieser Bedingungen voraus. Änderungen der AGB können jederzeit vorgenommen werden.

§2 Dienstleistungsumfang zuerich transporte bietet umfangreiche Reinigungsleistungen für Wohnungen, Häuser, Büros und weitere Objekte an. Dazu gehören unter anderem:

  • Komplettreinigung von Küchen (inkl. Dampfabzug, Backofen, Kühlschrank, Schränken); Abluftfilterwechsel nur bei Filterbereitstellung durch den Kunden.

  • Reinigung von Bädern und Sanitäranlagen inkl. Kalkentfernung.

  • Reinigung von Fenstern, Rahmen, Jalousien und Rollläden (ausgenommen Dachfenster aus Versicherungsgründen).

  • Säuberung von Türen, Heizkörpern, Böden, Einbauschränken und Briefkästen sowie Entfernung von Spinnweben.

  • Reinigung von Terrassen, Balkonen, Kellern, Dachböden und Garagen.

  • Verschluss von Dübellöchern (bis zu 10 Löchern) ohne Garantie auf Endabnahme.

Separat zu berechnende Leistungen umfassen:

  • Hochdruckreinigung.

  • Verschluss von mehr als 10 Dübellöchern.

  • Fleckentfernung an Wänden.

  • Teppichshampoonierung.

  • Tiefenreinigung von Fugen, Stein- und Parkettböden.

§3 Pflichten der Parteien Der Kunde verpflichtet sich, rechtzeitig alle relevanten Informationen, Zugänge und die Infrastruktur (Strom/Wasser) bereitzustellen. Die direkte Einstellung von Mitarbeitenden des Anbieters durch den Kunden ist untersagt. Der Anbieter gewährleistet eine professionelle Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen durch qualifiziertes Personal unter Einhaltung der Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen.

§4 Vertragsabschluss und -ausführung Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebotes zustande. Der Anbieter behält sich vor, Aufträge aufgrund besonderer Umstände (z.B. extreme Verschmutzung, falsche Angaben, Zugänglichkeitsprobleme) anzupassen oder abzulehnen. Bei online vereinbarten Reinigungen ohne vorherige Besichtigung trägt der Kunde eventuelle Mehrkosten, falls sich der Aufwand höher als geschätzt herausstellt.

§4.1 Möblierte Objekte Die Reinigung möblierter Objekte erfolgt nur nach separater Vereinbarung und Offerte.

§4.2 Dübellöcher Die Behandlung von Dübellöchern erfolgt ohne Gewährleistung. Bei mehr als 10 Löchern können zusätzliche Kosten entstehen. Kosten für Malerarbeiten aufgrund dieser Arbeiten trägt der Kunde.

§4.3 Entsorgungsleistungen Abfallentsorgung ist kein Bestandteil der Standardleistungen und kann separat vereinbart werden.

§5 Zahlungsbedingungen Zahlungen sind unmittelbar nach Leistungserbringung fällig, es sei denn, es wurden andere Vereinbarungen getroffen. Bei Zahlungsverzug behält sich der Anbieter zusätzliche Gebühren oder Auftragsablehnung vor.

§6 Versicherung und Haftung Alle Mitarbeitenden sind sozialversichert. Schäden während der Dienstleistung sind bis CHF 5 Millionen gedeckt. Die Haftung für indirekte Schäden wird ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters. Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt sind nicht gedeckt.

§7 Kündigungsbedingungen Stornierungen sind bis sieben Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Danach entstehen Stornierungsgebühren, abhängig vom Zeitpunkt der Kündigung und dem Auftragsumfang.

§8 Reklamationen und Nachbesserung Beanstandungen sind unverzüglich zu melden. Der Anbieter verpflichtet sich zur kostenfreien Nachbesserung bei berechtigten Reklamationen. Bei weiterhin bestehenden Beanstandungen kann eine unabhängige Instanz eingeschaltet werden.

§9 Abnahmegarantie Der Anbieter garantiert die Abnahmefähigkeit durch Verwaltung oder Eigentümer. Bei anhaltenden subjektiven Beanstandungen kann eine neutrale Prüfinstanz hinzugezogen werden, deren Kosten gegebenenfalls dem Kunden verrechnet werden.

§10 Einsatz von Drittanbietern Smilemovers.ch kann zur Vertragserfüllung Subunternehmer einsetzen und übernimmt für deren Leistung volle Verantwortung.

§11 Datenschutz Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Auftragsabwicklung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

§12 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen Für Streitigkeiten gilt der Sitz von zuerich transporte als Gerichtsstand. Es gilt Schweizer Recht. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.

Zusatzbestimmungen für «Besenreine Reinigung»

  • Grundreinigung von Küche und Bad (Fett- und Kalkentfernung).

  • Bodenreinigung und Entfernung von Spinnweben. Explizit ausgeschlossen: Fensterreinigung, Storen, Radiatoren, Entkalkungen und Dübellöcher (sofern nicht anders vereinbart).

Zusatzbestimmungen für «Baureinigung»

  • Grob- bis Feinreinigung nach Bauarbeiten inkl. Entfernung von Bauabfällen und Schutzfolien.

  • Grundreinigung von Oberflächen, Böden, Fenstern und Sanitäranlagen. Explizit ausgeschlossen: Zement- und Farbreste, spezialisierte Oberflächen- und Radiatorenreinigung sowie Dübellöcher-Reparaturen (falls nicht explizit vereinbart).

Zeitfenster-Thematik: Die Dienstleistungen werden in vereinbarten Zeitfenstern erbracht. Verspätungen oder Veränderungen aufgrund externer Umstände (z.B. Verkehr) liegen außerhalb der Verantwortung des Anbieters.