AGB für Entsorgung
Willkommen bei zuerich transporte, Ihrer zuverlässigen Umzugsfirma aus der Schweiz. Seit unserer Gründung steht bei uns eines im Mittelpunkt: ein stressfreier, effizienter und professioneller Umzug – mit einem Lächeln.
AGB für Entsorgung
§1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vereinbarungen, Leistungen und Angebote zwischen zuerichtransporte (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) im Bereich Umzug, Räumung und Entsorgung. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne vorherige Mitteilung an bestehende Kunden anzupassen. Mit der Nutzung der Dienstleistungen erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.
§2 Dienstleistungsumfang zuerichtransporte bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich Umzüge, Räumungen und Entsorgung für Privat- und Geschäftskunden an. Dazu gehören insbesondere:
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Umzüge von Wohnungen, Einfamilienhäusern, Büros und anderen Immobilien.
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Räumungen von Wohnungen, Häusern und Geschäftsräumlichkeiten.
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Fachgerechte und umweltbewusste Entsorgung von Möbeln, Elektrogeräten und anderen Gegenständen.
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Spezialentsorgung von gefährlichen Stoffen nach vorheriger Absprache und Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsvorschriften.
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Container- und Muldenbereitstellung inklusive Abholung.
§3 Pflichten der Parteien Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen bezüglich des Umzugs- und Räumungsguts sowie spezifische Sicherheits- und Hausrichtlinien rechtzeitig an den Anbieter zu übermitteln. Der Kunde stellt den freien Zugang zu den Räumlichkeiten und kostenlose Stromversorgung sicher. Die direkte Anstellung von Mitarbeitenden des Anbieters durch den Kunden ist nicht gestattet. Der Anbieter verpflichtet sich, alle Leistungen gewissenhaft, fachgerecht und unter Einhaltung sämtlicher arbeitsrechtlicher Vorschriften auszuführen.
§4 Vertragsabschluss und -ausführung Ein Vertrag kommt durch Annahme der Offerte seitens des Kunden zustande. Der Anbieter behält sich vor, bei unvollständigen, unrichtigen oder fehlenden Angaben, unzureichender Zugänglichkeit oder fehlenden Parkmöglichkeiten den Vertrag anzupassen oder abzulehnen. Bei höherer Gewalt oder von Dritten verursachten Störungen kann der Anbieter jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bei Online-Vereinbarungen ohne vorherige Besichtigung vor Ort trägt der Kunde eventuell entstehende Mehrkosten, falls der tatsächliche Aufwand höher ausfällt als angegeben.
§4.1 Entsorgungsleistungen Die Entsorgungen erfolgen nach geltendem schweizerischem Umweltschutzrecht. Sondermüllentsorgungen werden separat in Rechnung gestellt.
§4.2 Haftungsausschluss bei Entsorgungen Der Kunde trägt die Verantwortung, zu entsorgende Gegenstände eindeutig zu kennzeichnen und von nicht zu entsorgenden Gütern zu trennen. Der Anbieter haftet nicht für versehentlich entsorgte oder falsch gekennzeichnete Gegenstände. Der Kunde verpflichtet sich, bei Abwesenheit während der Entsorgung alle Gegenstände deutlich zu markieren. Nach Beginn des Transports sind Entsorgungen nicht rückgängig zu machen.
§5 Zahlungsbedingungen Die Preise richten sich nach individueller Offerte oder aktueller Preisliste. Zahlungen sind unmittelbar nach Dienstleistungserbringung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei verspäteter Zahlung behält sich der Anbieter vor, zusätzliche Gebühren zu erheben oder den Auftrag nicht anzutreten.
§6 Versicherung und Haftung Alle Mitarbeitenden von zuerichtransporte sind vollständig sozialversichert. Schäden, die während der Dienstleistung entstehen, sind bis zu einer Summe von CHF 5 Millionen versichert. Der Anbieter haftet nicht für indirekte Schäden, es sei denn, sie resultieren aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Verzögerungen oder Schäden durch höhere Gewalt oder Dritte wird keine Haftung übernommen.
§7 Kündigungsbedingungen Aufträge können bis sieben Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden. Danach fallen Stornierungsgebühren an, abhängig vom Zeitpunkt der Absage und dem Auftragsvolumen. Bei kurzfristigen oder langfristigen Aufträgen gelten spezielle Vereinbarungen.
§8 Beauftragung von Subunternehmern Smilemovers.ch darf zur Vertragserfüllung Subunternehmer beauftragen. Der Kunde wird hiermit informiert und stimmt der Beauftragung zu. Der Anbieter übernimmt volle Verantwortung für Handlungen und Versäumnisse seiner Subunternehmer.
§9 Datenschutz zuerichtransporte behandelt persönliche Daten vertraulich und verwendet sie ausschliesslich zur Auftragsabwicklung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
§10 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen Bei Streitigkeiten ist eine aussergerichtliche Einigung anzustreben. Andernfalls ist ausschliesslich der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters massgebend. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.